Datenschutz in Selbsthilfegruppen

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Am 27. Juni 2019 haben Sandra Dury und Christof Schommer von der Dury Compliance & Consulting GmbH ein Seminar zu den grundlegenden Bestimmungen der DSGVO un des BDSG für Selbsthilfegruppen gegeben. Die Veranstaltung wurde von der KISS (Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe im Saarland) im Pflegestützpunkt im Landkreis Saarlouis ausgerichtet. Im Rahmen des Seminars gingen Sandra Dury und Christof Schommer unter anderem darauf ein, welche individuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Umsetzung der DSGVO ergriffen werden müssen, damit der Gruppengrundsatz "Was in der Gruppe gesprochen wird, bleibt auch in der Gruppe!" umgesetzt werden kann.

Fast jede Gruppe benötigt wenigstens ein paar Daten, um die Gruppenarbeit zu organisieren. Beispielsweise Termine bekannt zu machen und sei es nur die Teilnehmererfassung mit Mobilnummer auf einer Papierliste, stellt bereits eine Datenverarbeitung nach DSGVO dar. Werden hierzu noch weitere Merkmale wie z.B. "Rollstuhlfahrer", "Alkoholiker" erfasst, gelten nach DSGVO noch höhere Anforderungen zur Speicherung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Datenschutz in Selbsthilfegruppem fängt sicherlich bei der Selbstverständlichkeit der Verschwiegenheit von den Teilnehmern an, es bedarf aber besonderem Augenmerk zu Schutz dieser Daten für einen umfassenden Datenschutz, den jeder Selbsthilfeteilnehmer erwarten darf.