Datenschutzverstöße können für Unternehmen teuer werden. Für Geschäftsführer und Vorstände im Ernstfall sogar existenzbedrohend sein. Warum die persönliche Haftung häufig unterschätzt wird, welche organisatorischen Fehler besonders riskant sind und wie sich Unternehmensleitungen wirksam schützen können, erklärt Rechtsanwältin Sandra Dury.
Presse & Fachartikel | Publikationen von und über DURY CONSULT
Sechs von zehn Unternehmen in Deutschland arbeiten mit veralteten Fassungen eines für die DSGVO wesentlichen Dokuments. Gemeint ist das sogenannte Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT), das gesetzlich vorgeschrieben ist und dokumentieren soll, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Jedes fünfte Unternehmen gibt sogar an, kein VVT zu führen, ein direkter Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Dies geht aus einer Umfrage von Dury Consult hervor. Befragt wurden 500 Verantwortliche für den Datenschutz in Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern.
Sechs von sieben Datenschützern deutscher Unternehmen erledigen zusätzlich weitere Aufgaben. 17 Prozent der Geschäftsführer und Vorstände kümmern sich sogar persönlich um dieses Thema. Dadurch entstehen gefährliche Interessenkonflikte. Ein Grund: Die handelnden Personen kontrollieren sich dadurch hinsichtlich des Datenschutzes selbst bei ihren Tätigkeiten. Dies geht aus einer Umfrage von Dury Consult hervor. 500 Verantwortliche für den Datenschutz in Unternehmen mit mindestens 500 Mitarbeitern wurden befragt.