Warum eine Norm, die Rechtssicherheit schaffen soll, in der Praxis neue Auslegungsfragen aufwirft
Gesundheitsdaten in der Cloud zu verarbeiten, ist technisch längst Alltag. Rechtlich bleibt es anspruchsvoll. § 393 SGB V soll hierfür verbindliche Mindeststandards setzen. Bei näherem Hinsehen zeigt sich jedoch: Die Norm beantwortet wichtige Fragen – und eröffnet zugleich neue.